Besondere Herausforderungen für den Wahlvorstand

Aus WahlWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weitere Informationen aus dem Themenfeld Arbeitsweise des Wahlvorstands

Überblick über die Themen des WahlWiki

Du willst eine Frage zum Thema stellen, hast ergänzende Tipps oder Rechtsprechung parat? Einfach auf Diskussion klicken.

Du hast noch weitere Fragen? Schau´ doch mal in die FAQs! Oder stelle Deine Frage an die WahlWiki-Nutzer!


  • Schaffung eines Überblicks über die gesetzlichen Vorschriften wegen der Verteilung wesentlicher Regelungen auf zwei Vorschriften (BetrVG und WO) sowie häufige Inbezugnahmen, die ein ständiges Hin-und-Her-Springen bzw.-Blättern erfordern. Besonders schwierig ist dies beim sogen. vereinfachten Wahlverfahren.
  • Erwerb des erforderlichen Wissens sowie Übung der wesentlichen Schritte ist nur im normalen Wahlverfahren leicht möglich, im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren wohl nur dann, wenn die Mindestfrist zur Bestellung des Wahlvorstandes deutlich ausgedehnt wird, im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren während der Amtszeit gänzlich unmöglich, so dass der Erwerb vorgelagert und/oder auf kompetente Beratung gesetzt werden muss.
  • Treffen von Entscheidungen, die im Einzelfall arbeitsrechtliches Expertenwissen erfordern.
  • Beachtung aller formalen Vorgaben sowie korrekte Durchführung aller Arbeitsschritte, da schon kleinere Fehler und Unachtsamkeiten zur Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit der Wahl führen können.
  • Schaffung einer Arbeitsorganisation mit Betriebsadresse, Briefkasten, Arbeits-/Sitzungsraum mit Infrastruktur, ordnungsgemäßem Sitzungsablauf (Einladung, Tagesordnung, Beschlussfassung, Protokoll usw.)
  • ggf. Konflikte bei der Überlassung der zur Aufstellung der Wählerliste erforderlichen Informationen; ggf. arbeitsgerichtliches Verfahren zur Durchsetzung des Anspruchs
  • Prüfung der (ggf. umfänglichen) Wählerliste; ggf. schwierige Anwendung des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs; ggf. schwierige Anwendung des betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs; ggf. Streit um Zahl bzw. tatsächlichen Statuts der leitenden Angestellten; ggf. arbeitsgerichtliche Klärung des Arbeitnehmerstatus von leitenden Angestellten; ggf. arbeitsgerichtliche Klärung des Status von Leih-Arbeitnehmern, Aushilfen, Fremddienstleistern usw.
  • Prüfung von (ggf. umfänglichen) Vorschlagslisten; ggf. schwierige Feststellung der Wählbarkeit von Kandidaten; korrekter Umgang mit Doppelkandidaturen, mehrfachen Stützunterschriften, Streichungen, fehlender Reihenfolge oder unlogischer Nummerierung usw.
  • korrektes Ausfüllen von Mustervorlagen für Aushänge und Schreiben
  • korrekte Berechnung von Fristen, Sitzen für das Minderheitengeschlecht sowie des Wahlergebnisses
  • umfangreiche Dokumentation des eigenen korrekten Handelns
  • ggf. Anfeindungen durch Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer; besonders dann möglich, wenn die Wahlvorstandmitglieder Mitglieder des noch bestehenden Betriebsrats sind und/oder für den neuen Betriebsrat kandidieren
  • ggf. Versuche der Einflussnahme auf Entscheidungen des Wahlvorstands / auf das Wahlverfahren bearbeiten/abwehren
  • erhebliche Arbeitsbelastung bei der Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben; Stand-by-Modus für die Zeit nach Erlass des Wahlausschreibens und Aushang der Wählerliste bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie für Einsprüche gegen die Wählerliste; Stand-by-Modus für die Zeit nach der Stimmauszählung bis zur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses bzw. bis zur konstituierenden Sitzung (normales Wahlverfahren)
  • massive Arbeitsbelastung ab Wahl zum Wahlvorstand bis zur konstituierenden Sitzung (vereinfachtes zweistufiges Verfahren)
  • Zeit- und Fristendruck; gilt insbesondere beim vereinfachten Wahlverfahren