Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ == Vorsitzende(r) == *Wird in der ersten Sitzung des WVS aus den Reihen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt (sofern nicht schon durch BR, KBR, Be…“) |
|||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
== Stellv. Vorsitzende(r) == | == Stellv. Vorsitzende(r) == | ||
− | *Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben. | + | *Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben, Rechten und Pflichten. |
− | Protokollführer(in) | + | |
+ | |||
+ | == Protokollführer(in) == | ||
+ | |||
*Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt. | *Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt. | ||
*Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll (s. ebd.) | *Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll (s. ebd.) | ||
Zeile 38: | Zeile 41: | ||
*Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt. | *Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt. | ||
*Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden. | *Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden. | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Arbeitsweise des Wahlvorstands]] | ||
+ | [[Kategorie:Normales Wahlverfahren]] | ||
+ | [[Kategorie:Vereinfachtes Wahlverfahren]] |
Version vom 9. August 2013, 14:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Vorsitzende(r)
- Wird in der ersten Sitzung des WVS aus den Reihen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt (sofern nicht schon durch BR, KBR, Betriebsversammlung, Wahlversammlung, Gewerkschaft oder Gericht bestellt).
- Führt die Geschäfte des WVS.
- Repräsentiert den WVS nach außen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, amtierender BR, Gericht etc).
- Lädt zur Sitzung ein und erstellt die Tagesordnung.
- Unterschreibt alle Schriftstücke des WVS.
- Hat die Sitzungsleitung oder kann diese delegieren.
Stellv. Vorsitzende(r)
- Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben, Rechten und Pflichten.
Protokollführer(in)
- Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt.
- Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll (s. ebd.)
- Unterschreibt das Protokoll.
Mitglieder
- Nehmen mindestens an den Sitzungen teil.
- Übernehmen Aufgaben.
- Unterstützen Vorsitz/Stellvertretung durch fachlich kompetente Mitarbeit („X Augen sehen mehr als 2!“).
Ersatzmitglieder
- Werden jeweils einem Hauptmitglied zugeordnet.
- Nehmen im Falle der Verhinderung des jeweiligen Hauptmitgliedes an Sitzungen teil.
- Rücken im Falle des Ausscheidens des jeweiligen Hauptmitgliedes in den WVS nach.
Wahlhelfer
- Sind keine Mitglieder des WVS.
- Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt.
- Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.