Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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*Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben.
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*Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt.
 
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*Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt.
 
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*Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.
 
*Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.
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[[Kategorie:Arbeitsweise des Wahlvorstands]]

Aktuelle Version vom 11. September 2013, 11:36 Uhr

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Vorsitzende(r)

  • Wird in der ersten Sitzung des WVS aus den Reihen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt (sofern nicht schon durch BR, KBR, Betriebsversammlung, Wahlversammlung, Gewerkschaft oder Gericht bestellt).
  • Führt die Geschäfte des WVS.
  • Repräsentiert den WVS nach außen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, amtierender BR, Gericht etc).
  • Lädt zur Sitzung ein und erstellt die Tagesordnung.
  • Unterschreibt alle Schriftstücke des WVS.
  • Hat die Sitzungsleitung oder kann diese delegieren.


Stellv. Vorsitzende(r)

  • Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben, Rechten und Pflichten.


Protokollführer(in)

  • Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt.
  • Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll
  • Unterschreibt das Protokoll.


Mitglieder

  • Nehmen mindestens an den Sitzungen teil.
  • Übernehmen Aufgaben.
  • Unterstützen Vorsitz/Stellvertretung durch fachlich kompetente Mitarbeit („X Augen sehen mehr als 2!“).


Ersatzmitglieder

  • Werden jeweils einem Hauptmitglied zugeordnet.
  • Nehmen im Falle der Verhinderung des jeweiligen Hauptmitgliedes an Sitzungen teil.
  • Rücken im Falle des Ausscheidens des jeweiligen Hauptmitgliedes in den WVS nach.


Wahlhelfer

  • Sind keine Mitglieder des WVS.
  • Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt.
  • Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.