Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand

Aus WahlWiki
Version vom 23. August 2013, 15:50 Uhr von MARK Wahlwiki 2013 (Diskussion | Beiträge) (Schützte „Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand“ ([Bearbeiten=Nur automatisch bestätigten Benutzern erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt)))
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weitere Informationen aus dem Themenfeld Arbeitsweise des Wahlvorstands

Überblick über die Themen des WahlWiki

Du willst eine Frage zum Thema stellen, hast ergänzende Tipps oder Rechtsprechung parat? Einfach auf Diskussion klicken.

Du hast noch weitere Fragen? Schau´ doch mal in die FAQs! Oder stelle Deine Frage an die WahlWiki-Nutzer!


Vorsitzende(r)

  • Wird in der ersten Sitzung des WVS aus den Reihen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt (sofern nicht schon durch BR, KBR, Betriebsversammlung, Wahlversammlung, Gewerkschaft oder Gericht bestellt).
  • Führt die Geschäfte des WVS.
  • Repräsentiert den WVS nach außen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, amtierender BR, Gericht etc).
  • Lädt zur Sitzung ein und erstellt die Tagesordnung.
  • Unterschreibt alle Schriftstücke des WVS.
  • Hat die Sitzungsleitung oder kann diese delegieren.


Stellv. Vorsitzende(r)

  • Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben, Rechten und Pflichten.


Protokollführer(in)

  • Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt.
  • Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll (s. ebd.)
  • Unterschreibt das Protokoll.


Mitglieder

  • Nehmen mindestens an den Sitzungen teil.
  • Übernehmen Aufgaben.
  • Unterstützen Vorsitz/Stellvertretung durch fachlich kompetente Mitarbeit („X Augen sehen mehr als 2!“).


Ersatzmitglieder

  • Werden jeweils einem Hauptmitglied zugeordnet.
  • Nehmen im Falle der Verhinderung des jeweiligen Hauptmitgliedes an Sitzungen teil.
  • Rücken im Falle des Ausscheidens des jeweiligen Hauptmitgliedes in den WVS nach.


Wahlhelfer

  • Sind keine Mitglieder des WVS.
  • Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt.
  • Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.