Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand
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Inhaltsverzeichnis
Vorsitzende(r)
- Wird in der ersten Sitzung des WVS aus den Reihen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt (sofern nicht schon durch BR, KBR, Betriebsversammlung, Wahlversammlung, Gewerkschaft oder Gericht bestellt).
- Führt die Geschäfte des WVS.
- Repräsentiert den WVS nach außen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, amtierender BR, Gericht etc).
- Lädt zur Sitzung ein und erstellt die Tagesordnung.
- Unterschreibt alle Schriftstücke des WVS.
- Hat die Sitzungsleitung oder kann diese delegieren.
Stellv. Vorsitzende(r)
- Vertritt den/die Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung in allen Aufgaben, Rechten und Pflichten.
Protokollführer(in)
- Wird aus den Reihen der Mitglieder des WVS bestimmt oder gewählt.
- Fertigt von jeder Sitzung mindestens ein Kurzprotokoll (s. ebd.)
- Unterschreibt das Protokoll.
Mitglieder
- Nehmen mindestens an den Sitzungen teil.
- Übernehmen Aufgaben.
- Unterstützen Vorsitz/Stellvertretung durch fachlich kompetente Mitarbeit („X Augen sehen mehr als 2!“).
Ersatzmitglieder
- Werden jeweils einem Hauptmitglied zugeordnet.
- Nehmen im Falle der Verhinderung des jeweiligen Hauptmitgliedes an Sitzungen teil.
- Rücken im Falle des Ausscheidens des jeweiligen Hauptmitgliedes in den WVS nach.
Wahlhelfer
- Sind keine Mitglieder des WVS.
- Werden vom WVS zur Unterstützung für die Durchführung des Wahlvorganges bestellt.
- Ersatzmitglieder können als Wahlhelfer bestellt werden.