Kategorie:Berechnung von Mindestsitzen für das Minderheitengeschlecht und von Sitzverteilungen

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Der Wahlvorstand hat im Wahlausschreiben die Anzahl der Sitze, die das Geschlecht in der Minderheit mindestens im Betriebsrat bekommen muss, anzugeben sowie im Falle der Listenwahl die zu vergebenden Betriebsratssitze auf die zur Wahl angetretenen Listen zu verteilen.

Beides geschieht keinesfalls durch Ermittlung des prozentualen Anteils, sondern nach dem vom belgischen Rechtswissenschaftler d´Hondt entwickelten und nach ihm benannten Höchstzahlenverfahren.

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