Kategorie:Normales Wahlverfahren

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Das Normale Wahlverfahren ist das Grundverfahren, welches in Betrieben ab einer Größe von 51 ständig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern zum Einsatz kommt. In Betrieben zwischen 51 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann, in Betrieben zwischen 5 und 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss das Vereinfachte Wahlverfahren zum Einsatz kommen.