Kategorie:Schutzvorschriften

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Wer sich für und im Verlaufe von Betriebsratswahlen engagiert, macht sich damit nicht immer nur Freunde. Damit alle, die sich engagieren wohl, dies einigermaßen sorgenfrei tun können, hat der Gesetzgeber den bekannten besonderen Schutz für Betriebsratsmitglieder, allerdings mit einigen beachtenswerten Einschränkungen, ausgedehnt.