Kategorie:Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren findet Anwendung in Betrieben mit 5-50 und ggf. in Betrieben mit 51-100 Arbeitnehmern Anwendung. Der Wahlvorstand wird durch einen bestehenden Betriebsrat bestellt und nicht auf einer (1.) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes.
Seiten in der Kategorie „Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren“
Folgende 8 Seiten sind in dieser Kategorie, von 8 insgesamt.