Schwarzes Brett / Pinnwand

Aus WahlWiki
Version vom 6. März 2014, 12:47 Uhr von MARK Wahlwiki 2013 (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hier kannst Du Deine ganz speziellen Fragen an die Nutzer des WahlWikis stellen und ihnen Mitteilungen zukommen lassen.

Bitte beachten:

  • Bitte mache es den anderen Nutzern leicht, Deine Frage zufriedenstellend zu beantworten, und gebe ihnen alle relevanten Informationen.
  • Bitte achte bei Deinen Antworten auf die Fragen und Mitteilungen anderer Nutzer auf einen freundlichen und respektvollen Ton und untermauere Deine Antwort mit Fundstellen, Zitaten, anderen Fachartikeln usw.
  • Antworten geben immer nur eine persönliche Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar oder können diese ersetzen. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden.


So geht´s:

  • Oben auf den Reiter "Bearbeiten" klicken.
  • Eine aussagekräftige Überschrift finden und am Ende des im Bearbeitungsfenster gezeigten Textes einfügen.
  • Die Überschrift markieren, im Menü "Erweitert" auf "Überschrift" "Ebene 2" klicken. Der Text wird nun durch zwei Gleichheitszeichen auf jeder Seite eingerahmt.
  • Unter die so formatierte Überschrift klicken und Frage/Text schreiben.
  • Signatur darunter einfügen durch Klick in Zeile unter der Frage und anschließend Klick auf "Stift" im Menü.
  • Auf "Speichern" am Ende des Bearbeitungsfensters klicken. Fertig!
  • Zum Antworten auf "Bearbeiten" klicken und Antwort unter den Fragetext setzen, markieren und durch Klick auf "K" im Menü kursiv formatieren, anschließend wie zuvor beschrieben Signatur einfügen.


Auswertung der Betriebsratswahl 2010

Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat die letzten turnusmäßigen Wahlen analysiert. Da finden sich interessante Aussagen zu Wahlverhalten, Anteile der Geschlechter, wer den Vorsitz übernimmt usw. Link --MichaelM (Diskussion) 14:08, 13. Sep. 2013 (CEST)

Listen oder Direktwahl?

Hallo, ich bin seit einem Jahr BRV und muss jetzt meine erste Wahl durchführen. Wir hatten beim letzten Mal zwei Listen und jetzt höre ich von allen Seiten, dass sie lieber Direktwahl machen wollen. Muss ich da was tun? Danke! --Steffi34 (Diskussion) 17:58, 8. Okt. 2013 (CEST)

Hallo Steffi34,

mit der Frage, ob die Wahl als Listen- oder Personenwahl stattfindet, hat der BR nix zu tun. Das entscheiden allein die Wähler, wenn sie mehr als einen gültigen Wahlvorschlag einreichen. Ihr könnt natürlich auf Eurer nächsten Betriebsversammlung über das Wahlverfahren informieren und dabei ruhig darauf hinweisen, dass die Listenwahl der Normalfall in der Wahlordnung ist. Guck mal in §14 (2) BetrVG. Viel Erfolg! --MichaelM (Diskussion) 13:40, 9. Okt. 2013 (CEST)


Neue Urteile für den Wahlvorstand

Einer meiner Newsletter hat heute zwei interessante Urteile ausgespuckt: Im Ersten geht es darum, dass der Wahlvorstand auch geringfügige zeitliche Änderungen im Wahlablauf vorher bekannt geben muss, im zweiten um die fristlose Kündigung eines Wahlvorstandsmitglieds wegen angeblicher Störung des Betriebsfriedens. Beide Urteile zeigen mir mal wieder, dass man als Wahlvorstand wirklich oberkorrekt arbeiten muss. --MichaelM (Diskussion) 14:11, 16. Okt. 2013 (CEST)

Wer darf - wer muss in den Wahlvorstand?

Ich hab nochmal ne Frage: Einer von Arbeitgeber´s Lieblingen bei uns macht tierischen Druck, dass er in den Wahlvorstand will. Wir vom BR wollen aber nicht, dass er brühwarm alles an die GF weiterreicht. Müssen wir den überhaupt bei der Bestellung berücksichtigen? Danke schon jetzt für die Antwort! --Steffi34 (Diskussion) 10:32, 3. Nov. 2013 (CET) Ich hab jetzt hier (§16 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands) nochmal nachgelesen und stell gleich mal ne Anschlussfrage: Sind wir vom BR aus irgendjemandem Rechenschaft darüber schuldig, warum wir genau die und niemand anderen in den Wahlvorstand berufen haben? --Steffi34 (Diskussion) 10:43, 3. Nov. 2013 (CET)

Hallo Steffi34,
Du hast ja schon den richtigen § rausgefunden, hilft nur bei Deiner Frage nicht wirklich weiter. Also: Der Betriebsrat entscheidet frei darüber, wen er in den Wahlvorstand beruft. Müssen halt nur Wahlberechtigte sein, was aber bei manchen von Arbeitgebers Lieblingen nicht immer der Fall ist, Stichwort leitende Angestellte. Rechenschaft darüber ablegen müsst Ihr nur in dem Sinne, dass Ihr auf der nächsten Betriebsversammlung darüber berichtet. Da kann es dann auch schonmal zu Diskussionen kommen, die Euch nicht gut aussehen lassen, was ja nicht ohne ist, wenn welche von Euch kandidieren wollen. Ich würde empfehlen, einen fünfköpfigen Vorstand zu bestellen, davon mind. 2 BRM und dazu eine Person, die einen Ruf als unbestechlich und ehrlich hat. Natürlich muss die wollen und Ihr müsst sicher sein, dass Ihr ihr vertrauen könnt.
Hab von anderen BRs gehört, dass die so eine Art Aufruf für den Vorstand machen. Finde ich gar nicht so schlecht, aber es sollte von ANfang an klar sein, dass einige Plätze mit BRM besetzt werden sollen, sonst gibts gleich wieder Unmut. --MichaelM (Diskussion) 14:42, 5. Nov. 2013 (CET)


Hoffnung für befristete BRM

Im aktuellen AiB-Heft beschreibt ein Artikel, wie sich befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder gegen die Nichtverlängerung wegen ihrer Betriebsratszugehörigkeit wehren können. Zwei Urteile dazu gibts online: BAG, Arbeitsgericht München. Vielleicht trauen sich ja jetzt mehr Befristete für den Betriebsrat zu kandidieren! --MichaelM (Diskussion) 16:01, 22. Nov. 2013 (CET)


Aktuelle Rechtsprechung für den Wahlvorstand

Wir haben für Euch die seit der letzten turnusmäßigen BR-Wahl in 2010 ergangenen wichtigen Urteile hier zusammengestellt. --Sebastian Schoberansky (Admin) 11:47, 6. Mär. 2014 (CET)