Stressoren: Unterschied zwischen den Versionen

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Und im übrigen gilt der Satz eines Richters am Arbeitsgericht Berlin: „Das Wahlverfahren ist so kompliziert; wenn wir hier unsere Vertretung wählen, glauben Sie, dass bei UNS alles fehlerfrei abläuft?!“
 
Und im übrigen gilt der Satz eines Richters am Arbeitsgericht Berlin: „Das Wahlverfahren ist so kompliziert; wenn wir hier unsere Vertretung wählen, glauben Sie, dass bei UNS alles fehlerfrei abläuft?!“
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[[Kategorie:Arbeitsweise des Wahlvorstands]]
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[[Kategorie:Normales Wahlverfahren]]
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Version vom 9. August 2013, 15:48 Uhr

Ein WVS kann sich je nach vorherrschendem Betriebsklima mit Einflüssen aus unterschiedlichen Richtungen konfrontiert sehen, die mit seiner eigentlichen Aufgabe zuerst nichts zu tun zu haben scheinen. Es ist jedoch ein Irrglaube, dass der WVS als ein völlig neutrales Organ angesehen wird, welches sich ausschließlich um die Abwicklung eines korrekten Wahlverfahrens zu kümmern hat.


Die Aufgabe nach Betriebsverfassung und Wahlordnung

Vor dem WVS liegt eine anspruchsvolle Aufgabe, die ihre Schwierigkeit aus den strikt einzuhaltenden formalen Vorgaben und aus für den juristischen Laien nicht immer leicht zu treffenden Beurteilungen und Entscheidungen bezieht. Das Bewusstsein, dass ein einziger gravierender formaler Fehler oder eine einzige (nach bestem Wissen und Gewissen getroffene) Fehlentscheidung die Existenz des Betriebsrats gefährden kann, ist zwar einerseits notwendig, um die nötige Sorgfalt zu erreichen, erhöht aber auch den inneren Druck der Mitglieder des WVS.

Folgende Maßnahmen können Sicherheit geben und Druck nehmen:

  • umfangreiche Schulung
  • Spezialliteratur (z.B. Kommentar zum BetrVG und zur WO von Fitting)
  • Leitfäden (z.B. von verdi, DGB, div. Schulungsanbietern)
  • praktische Checklisten und Vorlagen (ebenfalls bei Gewerkschaften und Schulungsanbietern erhältlich)
  • regelm. Rücksprache mit einem kompetenten Rechtsanwalt
  • Gespräch mit anderen und ehemaligen Wahlvorständen
  • ein Klima der gegenseitigen wohlwollenden Kontrolle
  • konsequentes Dokumentieren der jeweiligen Entscheidungen und Schritte


Betriebsrat

Mitglieder des Betriebsrats, ob nun als WVS bestellt oder nicht, haben idR ein ganz eigenes Interesse an Informationen aus dem WVS, wenn sie wieder kandidieren. Da der WVS, obwohl von ihm bestellt, keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat hat, sollte immer unter Hinweis auf ein absolut faires Wahlverfahren auf die offiziellen Verlautbarungen des WVS verwiesen werden. Ähnliches gilt für Werbung für die Wahl als solche: hier sollte eine Form gewählt werden, die keinerlei Bevorzugung und Begünstigung von BR-Kandidaten erkennen lässt.


Arbeitnehmer

Insbesondere betriebsratskritische Arbeitnehmer werden auch dem WVS kritisch gegenüberstehen, wenn in diesem Mitglieder des BR und auch Kandidaten vertreten sind. Alle Serviceleistungen des WVS, wie z.B. Listenvordrucke, Informationsveranstaltungen, Sprechstunden, müssen den Arbeitnehmern neutral und offensiv angeboten werden, damit kein Eindruck einer Bevorzugung entsteht. Die eingereichten Listen müssen neutral geprüft und etwaige Mängel ordnungsgemäß begründet werden. Mit den häufigen Vorwürfen bei einer Ämterhäufung BR/WVS sollte offensiv umgegangen werden, in dem deutlich gemacht wird, dass das Wahlverfahren so anspruchsvoll ist, dass die rechtliche und formale Erfahrung der BRM eine unverzichtbare Unterstützung darstellt.


Arbeitgeber

Wollen Arbeitgeber die erforderlichen Informationen nicht geben, sollte sich der WVS nicht auf ein Zeitspiel einlassen, sondern unter Verweis auf die laufenden Fristen schnelle Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruches beschließen. Will der Arbeitgeber seinerseits Informationen über Listen, ihre Einreicher oder Unterstützer erhalten, so ist er auf die offiziellen Verlautbarungen des WVS zu verweisen. Ein eigenes Einsichtsrecht besteht für den Arbeitgeber nicht.


Behinderung oder Beeinflussung der Wahl

Wird der WVS in seiner Arbeit behindert oder erfährt er von Beeinflussung, die über das übliche Maß der Meinungsäußerung und Parteinahme bei einer Wahl hinausgeht, so sollte der WVS dies sofort und kraftvoll zu unterbinden suchen. Er sollte nicht zögern, die entsprechenden Arbeitnehmer bzw. den Arbeitgeber direkt und massiv (mind. 2 Mitglieder, ggf. entsprechender Beschluss vorweg) ohne Umschweife anzusprechen und zur Einstellung des gerügten Verhaltens aufzufordern. Im Zweifel hilft auch die Erläuterung der Strafvorschriften verbunden mit dem Hinweis, man werde nicht zögern, bei Fortführung dementsprechend zu handeln.

Ein vorheriger Kontakt zum betreuenden Rechtsanwalt ist immer anzuraten, bei hartnäckigen Verstößen kann auch eine Gewerkschaft zur Erhöhung des Drucks eingeschaltet werden.

Wird der WVS durch den Arbeitgeber direkt behindert, indem dieser seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt oder die Mitglieder des WVS bedroht oder benachteiligt, so sollte sofort eine Grenze aufgezeigt und eine Einstweilige Verfügung beantragt werden.


Umgang mit Stressoren

Neben den rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten darf nicht vergessen werden, dass der WVS aus Menschen besteht, die keine übermäßige Eintrübung ihrer Lebensqualität durch das Amt hinnehmen müssen. Ein regelmäßiger interner Austausch über die emotionale Situation und die Art und Weise der Zusammenarbeit kann viel zur Entlastung und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit beitragen. Hilfreich ist auch der Austausch mit Verwandten und Freunden. Die Unterstützung durch Zuhören und Rat von erfahrenen Wahlvorständlern, Beratern und Rechtsanwälten kann bei frühzeitiger Nutzung dem Auftreten ernster Stresserscheinungen vorbeugen.

Und im übrigen gilt der Satz eines Richters am Arbeitsgericht Berlin: „Das Wahlverfahren ist so kompliziert; wenn wir hier unsere Vertretung wählen, glauben Sie, dass bei UNS alles fehlerfrei abläuft?!“