Wahlleitfäden

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Anmerkung zu Leitfäden

Leitfäden zur Betriebsratswahl liegen heute in vielfältiger Form vor und sind zum Teil im Internet frei erhältlich. Sie enthalten in der Regel neben den in Textform aufbereiteten Wahlvorschriften und der Darstellung der daraus resultierenden Aufgaben für den Wahlvorstand zeitliche Übersichten über den Ablauf des Wahlverfahrens mit den einzelnen Schritten sowie eine Sammlung von Musterformularen und –schreiben.

Die Leitfäden stellen eine gute Möglichkeit insbesondere für noch unerfahrene Wahlvorstandsmitglieder dar, einen Überblick über Vorschriften und Aufgaben zu bekommen und im akuten Fall die wichtigsten Informationen nachlesen zu können. Für erfahrene Mitglieder ist eine Zeitschiene eine wichtige Gedächtnisstütze und die Textmuster erleichtern nicht nur die Arbeit, sondern stellen einen wichtigen Baustein für eine fehlerfreie Wahl dar.

Gleichwohl ist anzumerken, dass die Wahlleitfäden nur den in der Praxis selten anzutreffenden Standardfall abbilden können. Da heutzutage sowohl die Betriebe/Unternehmen wie auch ihre Belegschaft äußerst vielfältig strukturiert sind, liefern die Leitfäden oftmals keine befriedigenden und vor allem rechtlich sichere Antworten auf die im Einzelfall auftauchenden Fragen.

Gerade bei der Erstellung der Wählerliste entstehen viele zu beantwortende Fragen bzgl. Arbeitnehmereigenschaft, Betriebsbegriff, Wahlberechtigung, Wählbarkeit usw., die für den juristischen Laien durch die Lektüre von Leitfaden und Gesetzestext kaum beantwortet werden können. Ähnlich schwierige Fragen können bei der Erstellung des Wahlausschreibens sowie der Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge entstehen.

Es ist daher anzuraten, sich nicht allein auf die Angaben in einem Leitfaden zu verlassen, sondern sich eine davon unabhängige Kompetenz zu erarbeiten und die Gegebenheiten des vorliegenden betrieblichen Einzelfalles genauestens zu erfassen. Für diese tatsächlich vorliegende Situation kann der Wahlvorstand in einem Inhouse-Seminar zugeschnittene Antworten bekommen, die durch die kontinuierliche Rücksprache mit einem kompetenden Rechtsanwalt über das ganze Wahlverfahren hinweg ergänzt werden sollte.


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