Was mache ich, wenn ich noch gar keine Ahnung habe?
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Die Wahlvorstandsmitglieder können das fehlende Spezialwissen über die Betriebsratswahlen auf verschiedene Weise gewinnen:
- Schulungen
- Lektüre von Wahlleitfäden, Gesetzestexten und -kommentaren, Fachzeitschriften, Internetpublikationen
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Wahl, also trägt er auch die Kosten für den Schulungsbesuch und/oder die Lektüre, sofern diese erforderlich sind. Die Wahlvorstandsmitglieder sind im erforderlichen Umfang für den Wissenserwerb von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung unter Fortzahlung ihrer Bezüge freizustellen.