Wo arbeitet der Wahlvorstand?

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Der Wahlvorstand braucht zunächst eine Betriebsadresse, damit ihn Mitteilungen des Arbeitgebers, Einsprüche gegen die Wählerliste, Wahlvorschläge usw. erreichen können. Diese Betriebsadresse muss nicht zwingend, sollte aber besser mit dem Raum, in dem der Wahlvorstand seine Amtsgeschäfte führt und ggf. auch seine Sitzungen abhält, identisch sein.

Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand entsprechende Räumlichkeiten mit Büroausstattung zur Verfügung zu stellen. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass in einem zentralen Konferenzraum ein abschließbarer Schrank zur Verfügung gestellt wird und dass der Wahlvorstand seine Sitzungen in diesem Raum abhält.

Weiterführende Hinweise in folgender Kategorie: Arbeitsweise des Wahlvorstands