Wo finde ich die geltenden Vorschriften und muss ich die alle kennen?

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Im ersten Teil (§§1-5) des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sowie im ersten Abschnitt des Zweiten Teils (§§7-20) finden sich die grundlegenden Vorschriften zur Betriebsratswahl, welche für alle Wahlverfahren gelten bzw. die Grundlagen für das vereinfachte Wahlverfahren (§14, §17a) legen. Auf der Basis von §126 BetrVG wurden in der Wahlordnung (WO) die weiteren formalen Vorschriften für die eigentliche praktische Durchführung der Wahlverfahren festgelegt.

Fehler im Wahlverfahren, ob durch Schlampigkeit, Vorsatz oder Unwissenheit entstanden, führen schnell zur Anfechtbarkeit der ganzen Wahl. Es ist daher unabdingbar, dass die Wahlvorstandsmitglieder mit jeweils für ihren Betrieb geltenden Vorschriften bestens vertraut sind.

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