Diskussion:§35 WO Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Version vom 26. März 2014, 22:09 Uhr von Schuwe1 (Diskussion | Beiträge) (Nachfrist für "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" auch bei genereller Briefwahl?)
Hallo,
der Wahlvorstand hat beschlossen, allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen 12 Tage vor der Urnenwahl (=Wahlversammlung?) zuzuschicken.
Ist auch in diesem Fall eine Nachfrist für die "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" nötig? Der Zweck des ganzen - die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen - ist ja erfüllt.
Gruß
schuwe