Diskussion:§35 WO Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
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Hallo,
der Wahlvorstand hat beschlossen, allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen 12 Tage vor der Urnenwahl (=Wahlversammlung?) zuzuschicken.
Ist auch in diesem Fall eine Nachfrist für die "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" nötig? Der Zweck des ganzen - die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen - ist ja erfüllt.
Gruß
schuwe