Ablaufplan des normalen Wahlverfahrens

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zeitlicher Ablauf des normalen Wahlverfahrens: Handlungen des Wahlvorstands

Bestellung des Wahlvorstands durch den bestehenden Betriebsrat

Mit der Bestellung des Wahlvorstands per ordnungsgemäßem Beschluss auf einer mit ordnungsgemäßer Tagesordnung ordnungsgemäß einberufenen Sitzung ist der Wahlvorstand im Amt. Da der Betriebsrat auch gleich ein Wahlvorstandsmitglied als Vorsitz bestellt, ist der Wahlvorstand sofort handlungsfähig. Erste Tat des Vorsitzes wird es sein, eine erste Sitzung einzuberufen, die erforderliche Tagesordnung zu erstellen und den Mitgliedern rechtzeitig mitzuteilen und dafür beim Arbeitgeber einen geeigneten Sitzungsraum zu organisieren.

Vorbereitung der Wahl

Auf seiner ersten Sitzung sollte der Wahlvorstand zunächst die notwendigen Schritte vornehmen, die seine Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Dazu gehören:

  • Organisation eines entsprechend ausgestatteten Raumes für normale Amtsgeschäfte und Sitzungen.
  • Festlegung einer Betriebsadresse
  • Schwarzes Brett
  • Briefkasten
  • Schulung
  • Literatur zum Wahlverfahren
  • Geschäftsordnung
  • Arbeitsplan
  • Besetzungsplan

Anschließend werden die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Wahl ergriffen:

  • Erstellung der Wählerliste (Aufforderung an den Arbeitgeber, eine Liste mit allen im Betrieb tätigen Personen, getrennt nach Geschlechtern unter Angabe von Geburtsdatum und Tätigkeit, binnen einer angemessenen Frist zu Verfügung zu stellen)
  • ggf. Zuordnung von Betriebsteilen (dazu sind ggf. Informationen über die Organisationsstruktur des Betriebes/Unternehmens erforderlich)
  • Festlegung von Leitenden Angestellten
  • Bestimmung der Betriebsratsgröße
  • Bestimmung der Mindestsitzanzahl für das Geschlecht in der Minderheit
  • Erstellung eines Wahlablaufplans unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (Festlegung des Tags des Aushangs von Wahlausschreiben und Wählerliste, Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zum Einspruch gegen die Wählerliste, ggf. Termin für den Losentscheid bei mehreren gültigen Wahlvorschlägen, Termin zum Aushang der gültigen Wahlvorschläge, Zeit(en) und Ort(e) für die Stimmabgabe, Zeit und Ort für die öffentliche Stimmauszählung, ggf. Termin für die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats)
  • ggf. Bestellung von Wahlhelfern

Einleitung der Betriebsratswahl

  • Aushang des Wahlausschreibens
  • Aushang der Wählerliste

Überprüfung und Entscheidung

  • Eingereichte Wahlvorschläge
  • Einsprüche gegen die Wählerliste

Bekanntmachungen

  • Gültige Wahlvorschläge
  • Betriebsteile, für die vom Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen wurde

Versand von Briefwahlunterlagen

An Personen, die

  • schriftliche Stimmabgabe beim Wahlvorstand beantragt haben
  • aufgrund der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb sein werden
  • in weit entfernten Betriebsteilen, für die der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat, arbeiten.

Wahlvorgang

  • Wahllokal(e) mit Wahlunterlagen (Stimmzettel und Briefunschlag), Wählerliste, Wahlurne, Wahlkabine(n)
  • Mind. 1 Wahlvorstandsmitglied und 1 Wahlhelfer ständig an der Urne
  • Einwurf der Wahlumschläge der Briefwahl kurz vor Ende des Wahlvorgangs
  • Versiegelung der Urne

Auszählung des Wahlergebnisses

  • Auszählung der Stimmen, ggf. Verteilung der Listenkandidaten auf die Betriebsratssitze
  • Anfertigung der Wahlniederschrift
  • Information der Gewählten
  • Bekanntgabe des (vorläufigen) Ergebnisses

Konstituierung des neuen Betriebsrats

  • Einladung der Gewählten zur konstituierenden Sitzung (nach Feststellung und Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses)
  • Eröffnung und Leitung des konstituierenden Sitzung durch den Vorsitz des Wahlvorstandes
  • Wahl des Vorsitzes des Betriebsrats
  • Übergabe der Wahlakte
  • ggf. Vernichtung verspätet eingegangener Unterlagen