Kategorie:Schutzvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WahlWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Wer sich für und im Verlaufe von Betriebsratswahlen engagiert, macht sich damit nicht immer nur Freunde. Damit alle, die sich engagieren wohl, dies einigerma…“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Wer sich für und im Verlaufe von Betriebsratswahlen engagiert, macht sich damit nicht immer nur Freunde. Damit alle, die sich engagieren wohl, dies einigermaßen sorgenfrei tun können, hat der Gesetzgeber den bekannten besonderen Schutz für Betriebsratsmitglieder, allerdings mit einigen beachtenswerten Einschränkungen, ausgedehnt.
 
Wer sich für und im Verlaufe von Betriebsratswahlen engagiert, macht sich damit nicht immer nur Freunde. Damit alle, die sich engagieren wohl, dies einigermaßen sorgenfrei tun können, hat der Gesetzgeber den bekannten besonderen Schutz für Betriebsratsmitglieder, allerdings mit einigen beachtenswerten Einschränkungen, ausgedehnt.
 +
 +
[[Kategorie:Inhaltsverzeichnis vom WahlWiki]]

Aktuelle Version vom 13. August 2013, 17:19 Uhr

Wer sich für und im Verlaufe von Betriebsratswahlen engagiert, macht sich damit nicht immer nur Freunde. Damit alle, die sich engagieren wohl, dies einigermaßen sorgenfrei tun können, hat der Gesetzgeber den bekannten besonderen Schutz für Betriebsratsmitglieder, allerdings mit einigen beachtenswerten Einschränkungen, ausgedehnt.