Was mache ich, wenn ich noch gar keine Ahnung habe?
Version vom 26. August 2013, 14:34 Uhr von MARK Wahlwiki 2013 (Diskussion | Beiträge)
Die Wahlvorstandsmitglieder können das fehlende Spezialwissen über die Betriebsratswahlen auf verschiedene Weise gewinnen:
- Schulungen
- Lektüre von Wahlleitfäden, Gesetzestexten und -kommentaren, Fachzeitschriften, Internetpublikationen
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Wahl, also trägt er auch die Kosten für den Schulungsbesuch und/oder die Lektüre, sofern diese erforderlich sind. Die Wahlvorstandsmitglieder sind im erforderlichen Umfang für den Wissenserwerb von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung unter Fortzahlung ihrer Bezüge freizustellen.