§14 WO Verfahren bei der Stimmauszählung

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§14 Verfahren bei der Stimmauszählung

Wird angewendet im normalen Wahlverfahren.


(1) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Wahlvorstand die Stimmzettel den Wahlumschlägen und zählt die auf jede Vorschlagsliste entfallenden Stimmen zusammen. Dabei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.

  • Es empfiehlt sich, die Stimmenauszählung als ordnungsgemäße Sitzung durchzuführen, da hier Feststellungen (als Beschlüsse!) über die (Un-) Gültigkeit von Stimmzetteln zu erfolgen haben.
  • Eindeutig ungültige oder zweifelhafte Stimmzettel sind getrennt von den gültigen zu verwahren und zu nummerieren. Der WVS hat über die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel in der öffentlichen Stimmauszählung zu beschließen. Es ist freigestellt, ob dies direkt bei Öffnung des Wahlumschlages oder nach Öffnung aller Wahlumschläge für jeden in Frage stehenden Stimmzettel einzeln erfolgt.
  • Als gültig beschlossene Stimmzettel sind der jeweiligen Liste zuzuschlagen.
  • Ungültige Stimmzettel sind aufzubewahren und entsprechend in der Wahlniederschrift zu vermerken.


(2) Befinden sich in einem Wahlumschlag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel (§ 11 Abs. 3), so werden sie, wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, andernfalls als ungültig angesehen.


Praxis-Tipp

An dieser Stelle des Verfahrens agiert der WVS zum ersten und einzigen Male (abweichend: vereinfachtes zweistufiges Verfahren) komplett unter den Augen der Öffentlichkeit. Es empfiehlt sich daher, den Vorgang zu üben oder zumindest mit allen Beteiligten bis ins kleinste Detail vorab durchzusprechen.

Es muss sichergestellt sein, dass die interessierte (Betriebs-) Öffentlichkeit von Termin und Ort Kenntnis sowie ungehinderten Zugang hat. Der Vorsitz leitet die Auszählung, assistiert und überwacht durch die übrigen Mitglieder. Die Unverletztheit des Siegels/ der Urne ist festzustellen und zu dokumentieren. Die Stimmzettel sind der Öffentlichkeit und den Assistenten offen zu präsentieren und ggf. die jeweilige Stimmabgabe laut zu verkünden. Es empfiehlt sich, bei Listenwahl je einen Stapel für jede Liste sowie für ungültige und zweifelhafte Stimmzettel anzulegen bzw. bei Personenwahl Strichlisten von zwei WVS-Mitgliedern führen zu lassen.

Eine Nachkontrolle der ersten Auszählung ist empfehlenswert.

Der gesamte Auszählungsvorgang muss äußerst penibel und transparent erfolgen, Übersichtlichkeit und Ordnung sind herzustellen. Der Tisch, auf welchem die Auszählung stattfindet, sollte von weiteren Tischen und allen Nicht-Mitgliedern räumlich klar getrennt werden.