Höchstzahlenverfahren nach d´Hondt

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Treten zur Wahl eines Gremiums mehrere Parteien an, ist der proportionale Sitzanteil auf Basis des Stimmenanteils (Idealanspruch) nur in seltenen Fällen ganzzahlig. Daher ist ein Verfahren zur Berechnung einer ganzzahligen Sitzzahl, die jede Partei in dem Gremium erhält, notwendig.

Bei Verwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens teilt man die Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Reihe natürlicher Zahlen (1, 2, 3, 4, 5, ... n). Die dabei erhaltenen Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet.

Die Höchstzahlen werden absteigend nach ihrer Größe geordnet. Die so ermittelte Reihenfolge gibt die Vergabereihenfolge der Sitze an. Es finden so viele Höchstzahlen Berücksichtigung, wie Sitze im Gremium zu vergeben sind. Im vorliegenden Beispiel werden 13 Sitze vergeben. Die 13 größten Höchstzahlen werden absteigend nach ihrer Größe an die ihnen zugeordneten Parteien verteilt.


Berechnungsbeispiel: Stimmenverteilung bei der Wahl eines 13-köpfigen Gremiums

Partei Zahl der Stimmen Prozentanteil der Stimmen Sitze proportional Sitze nach d'Hondt
Partei A 416 41,6 % 5,41 6
Partei B 338 33,8 % 4,39 4
Partei C 246 24,6 % 3,2 3
Gesamt 1000 100,00 % 13 13


Ermittlung der Höchstzahlen nach d´Hondt (die Werte in Klammern entsprechen der Vergabereihenfolge der Betriebsratssitze)

Divisor Partei A Partei B Partei C
1 416 (1) 338 (2) 246 (3)
2 208 (4) 169 (5) 123 (7)
3 138,7 (6) 112,7 (8) 82 (11)
4 104 (9) 84,5 (10) 61,5
5 83,2 (12) 67,6 49,2
6 69,3 (13) 56,3 41



Analog wird das Höchstzahlverfahren bei der Ermittlung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit (§15 BetrVG iVm §5 WO) angewendet:

Beispiel: In einem Betrieb sind 150 AN tätig, davon 100 Männer und 50 Frauen. Es sind insgesamt sieben BR-Mandate zu vergeben (Zahl in Klammern). Eine Auswertung nach dem Höchstzahlensystem ergibt folgendes Ergebnis:

Männer Frauen Reihenfolge Höchstzahlen
:1=100 (1) :1=50 (2) 100
:2=50 (3) :2=25 (5) 50 (2x)
:3=33,3 (4) :3=16.67 33,3)
:4=25 (6) 25 (2x)
:5=20 (7) 20
:6=16,67


Die Frauen erhalten in diesem Beispiel zwei BR-Sitze. Es handelt sich hierbei um eine Mindestsitzzahl. Wenn das Minderheitengeschlecht mehr Mandate bei der Wahl erreicht, so werden diese auch vom Minderheitengeschlecht eingenommen. Es kann also vorkommen, dass das Minderheitengeschlecht alle BR-Mandate besetzt und somit das Mehrheitengeschlecht nicht vertreten ist. Entfällt auf den letzten zu vergebenden Sitz die gleiche Höchstzahl in beiden Geschlechtern, entscheidet das Los.

(Quelle:Wikipedia)