Kategorie:Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren

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Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren findet Anwendung in Betrieben mit 5-50 und ggf. in Betrieben mit 51-100 Arbeitnehmern Anwendung. Der Wahlvorstand wird durch einen bestehenden Betriebsrat bestellt und nicht auf einer (1.) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes.