Kategorie:Grundlegende Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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Im ersten Teil (§§1-5) des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sowie im ersten Abschnitt des Zweiten Teils (§§7-20) finden sich die grundlegenden Vorschriften zur Betriebsratswahl, welche für alle Wahlverfahren gelten bzw. die Grundlagen für das vereinfachte Wahlverfahren (§14, §17a) legen. Auf der Basis von §126 BetrVG wurden in der Wahlordnung (WO) die weiteren formalen Vorschriften für die eigentliche praktische Durchführung der Wahlverfahren festgelegt.
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Im ersten Teil (§§1-5) des [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html|Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)] sowie im ersten Abschnitt des Zweiten Teils (§§7-20) finden sich die grundlegenden Vorschriften zur Betriebsratswahl, welche für alle Wahlverfahren gelten bzw. die Grundlagen für das vereinfachte Wahlverfahren (§14, §17a) legen. Auf der Basis von §126 BetrVG wurden in der [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/index.html|Wahlordnung (WO)] die weiteren formalen Vorschriften für die eigentliche praktische Durchführung der Wahlverfahren festgelegt.
  
Im Laufe des Wahlverfahrens wird der Wahlvorstand immer wieder zur Beantwortung wichtiger Fragen und bei elementaren Entscheidungen auf diese Vorschriften zurückkommen:
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Im Laufe des Wahlverfahrens wird der Wahlvorstand immer wieder zur Beantwortung wichtiger Fragen und bei elementaren Entscheidungen auf diese Vorschriften zurückkommen, z.B.:
*Bei der Erstellung der Wählerliste (Wählbarkeit, §7) und der Feststellung der Wählbarkeit (§8) müssen Fragen zum Betriebsbegriff (§1 und §4, ggf. §3) und zum Arbeitnehmerbegriff (§5, ggf. §18a)) beantwortet werden (gilt auch bei: Überprüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste, Überprüfung von Wahlvorschlägen).
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*Bei der Erstellung der Wählerliste [[§7 BetrVG Wahlberechtigung|(Wahlberechtigung, §7)]] und der Feststellung der Wählbarkeit ([[§8 BetrVG Wählbarkeit|§8)]] müssen Fragen zum Betriebsbegriff ([[§1 BetrVG Errichtung von Betriebsräten|§1]] und [[§4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe|§4]], ggf. [[§3 BetrVG Abweichende Regelungen|§3]]) und zum Arbeitnehmerbegriff ([[§5 BetrVG Arbeitnehmer|§5]], ggf. [[§18a BetrVG Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen|§18a]]) beantwortet werden (gilt auch bei: Überprüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste, Überprüfung von Wahlvorschlägen).
*Bei der Erstellung des Wahlausschreibens stellen sich Fragen zum Betriebsbegriff (§4), zur Betriebsgröße (§9 iVm §5 iVm §4, ggf. §3) und zum Geschlechterverhältnis (§15).
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*Bei der Erstellung des Wahlausschreibens stellen sich Fragen zum Betriebsbegriff ([[§4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe|§4]]), zur Betriebsgröße ([[§9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder|§9]] iVm [[§5 BetrVG Arbeitnehmer|§5]] iVm [[§4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe|§4]], ggf. [[§3 BetrVG Abweichende Regelungen|§3]]) und zum Geschlechterverhältnis ([[§15 BetrVG Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter.|§15]]).
*Bei den Themen Schutz der Wahl und der Wahlvorstandsmitglieder sowie der Kosten der Wahl (§20) sollte der Wahlvorstand seine ordnungsgemäße Bestellung (§§16-17a) verifiziert haben.
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*Bei den Themen Schutz der Wahl und der Wahlvorstandsmitglieder sowie der Kosten der Wahl ([[§20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten|§20]]) sollte der Wahlvorstand seine ordnungsgemäße Bestellung ([[#Auf die Betriebsratswahl bezogene Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes|§§16-17a]]) verifiziert haben.
  
[[Kategorie:Grundlegende Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes]]
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[[Kategorie:Normales Wahlverfahren]]
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== Auf die Betriebsratswahl bezogene Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ==
[[Kategorie:Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren]]
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[[Kategorie:Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren]]
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[[§1 BetrVG Errichtung von Betriebsräten]]
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[[§3 BetrVG Abweichende Regelungen]]
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[[§4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe]]
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[[§14a BetrVG Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe]]
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[[§16 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands]]
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[[§17 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat]]
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[[§17a BetrVG Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren]]
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[[§18 BetrVG Vorbereitung und Durchführung der Wahl]]
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[[§18a BetrVG Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen]]
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[[§19 BetrVG Wahlanfechtung]]
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[[§20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten]]
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[[§29 BetrVG Einberufung der Sitzungen]]
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[[§119 BetrVG Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder]]

Aktuelle Version vom 11. September 2013, 14:02 Uhr

Im ersten Teil (§§1-5) des (BetrVG) sowie im ersten Abschnitt des Zweiten Teils (§§7-20) finden sich die grundlegenden Vorschriften zur Betriebsratswahl, welche für alle Wahlverfahren gelten bzw. die Grundlagen für das vereinfachte Wahlverfahren (§14, §17a) legen. Auf der Basis von §126 BetrVG wurden in der (WO) die weiteren formalen Vorschriften für die eigentliche praktische Durchführung der Wahlverfahren festgelegt.

Im Laufe des Wahlverfahrens wird der Wahlvorstand immer wieder zur Beantwortung wichtiger Fragen und bei elementaren Entscheidungen auf diese Vorschriften zurückkommen, z.B.:

  • Bei der Erstellung der Wählerliste (Wahlberechtigung, §7) und der Feststellung der Wählbarkeit (§8) müssen Fragen zum Betriebsbegriff (§1 und §4, ggf. §3) und zum Arbeitnehmerbegriff (§5, ggf. §18a) beantwortet werden (gilt auch bei: Überprüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste, Überprüfung von Wahlvorschlägen).
  • Bei der Erstellung des Wahlausschreibens stellen sich Fragen zum Betriebsbegriff (§4), zur Betriebsgröße (§9 iVm §5 iVm §4, ggf. §3) und zum Geschlechterverhältnis (§15).
  • Bei den Themen Schutz der Wahl und der Wahlvorstandsmitglieder sowie der Kosten der Wahl (§20) sollte der Wahlvorstand seine ordnungsgemäße Bestellung (§§16-17a) verifiziert haben.


Auf die Betriebsratswahl bezogene Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

§1 BetrVG Errichtung von Betriebsräten

§3 BetrVG Abweichende Regelungen

§4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe

§5 BetrVG Arbeitnehmer

§7 BetrVG Wahlberechtigung

§8 BetrVG Wählbarkeit

§9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder

§11 BetrVG Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

§13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

§14 BetrVG Wahlvorschriften

§14a BetrVG Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

§15 BetrVG Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter.

§16 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands

§17 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

§17a BetrVG Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren

§18 BetrVG Vorbereitung und Durchführung der Wahl

§18a BetrVG Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen

§19 BetrVG Wahlanfechtung

§20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten

§29 BetrVG Einberufung der Sitzungen

§119 BetrVG Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder