Kategorie:Vorschriften der Wahlordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gliederungsübersicht der Wahlordnung ==
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== Gliederung der Wahlordnung ==
  
 
*'''Allgemeine Vorschriften'''
 
*'''Allgemeine Vorschriften'''

Version vom 15. August 2013, 12:06 Uhr

Die Wahlordnung (WO) ergänzt die grundlegenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) um dezidierte Vorschriften zur Durchführung der Wahl. Die Wahlordnung selbst enthält zunächst grundlegende Vorschriften (§§1-27 WO), die in dieser Form vor allem im normalen Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Vorschriften zum vereinfachten Wahlverfahren (§§28-37 WO), die sich noch in das einstufige und das zweistufige Verfahren aufsplitten, wandeln die grundlegenden Vorschriften für sich ab bzw. ergänzen sie.


Gliederung der Wahlordnung

  • Allgemeine Vorschriften
    • §1 Wahlvorstand
    • §2 Wählerliste
    • §3 Wahlausschreiben
    • §4 Einspruch gegen die Wählerliste
    • §5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  • Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
    • §6 Vorschlagslisten
    • §7 Prüfung der Vorschlagslisten
    • §8 Ungültige Vorschlagslisten
    • §9 Nachfrist für Vorschlagslisten
    • §10 Bekanntmachung von Vorschlagslisten
    • §11 Stimmabgabe
    • §12 Wahlvorgang
    • §13 Öffentliche Stimmauszählung
    • §14 Verfahren bei der Stimmauszählung
    • §15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
    • §16 Wahlniederschrift
    • §17 Benachrichtigung der Gewählten
    • §18 Bekanntmachung der Gewählten
    • §19 Aufbewahrung der Wahlakten
  • Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
    • §20 Stimmabgabe
    • §21 Stimmauszählung
    • §22 Ermittlung der Gewählten
    • §23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
  • Schriftliche Stimmabgabe
    • §24 Voraussetzungen
    • §25 Stimmabgabe
    • §26 Verfahren bei der Stimmabgabe
  • Wahlvorschläge der Gewerkschaften
    • §27 Voraussetzungen, Verfahren


  • Vereinfachtes Wahlverfahren (§14a BetrVG): Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren
    • §28 Einladung zur Wahlversammlung (1. Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands)
    • §29 Wahl des Wahlvorstands
    • §30 Wahlvorstand, Wählerliste
    • §31 Wahlausschreiben
    • §32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
    • §33 Wahlvorschläge
    • §34 Wahlverfahren (2. Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats)
    • §35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
  • Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren
    • §36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
  • Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten
    • §37 Wahlverfahren


  • Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
    • §38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
    • §39 Durchführung der Wahl
    • §40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren


  • Übergangs- und Schlussvorschriften
    • §41 Berechnung der Fristen
    • §42 Bereich der Seeschifffahrt
    • §43 Inkrafttreten

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