Kategorie:Vorschriften der Wahlordnung
Version vom 15. August 2013, 12:06 Uhr von MARK Wahlwiki 2013 (Diskussion | Beiträge) (→Gliederungsübersicht der Wahlordnung)
Die Wahlordnung (WO) ergänzt die grundlegenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) um dezidierte Vorschriften zur Durchführung der Wahl. Die Wahlordnung selbst enthält zunächst grundlegende Vorschriften (§§1-27 WO), die in dieser Form vor allem im normalen Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Vorschriften zum vereinfachten Wahlverfahren (§§28-37 WO), die sich noch in das einstufige und das zweistufige Verfahren aufsplitten, wandeln die grundlegenden Vorschriften für sich ab bzw. ergänzen sie.
Gliederung der Wahlordnung
- Allgemeine Vorschriften
- §1 Wahlvorstand
- §2 Wählerliste
- §3 Wahlausschreiben
- §4 Einspruch gegen die Wählerliste
- §5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
- §6 Vorschlagslisten
- §7 Prüfung der Vorschlagslisten
- §8 Ungültige Vorschlagslisten
- §9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- §10 Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- §11 Stimmabgabe
- §12 Wahlvorgang
- §13 Öffentliche Stimmauszählung
- §14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- §15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- §16 Wahlniederschrift
- §17 Benachrichtigung der Gewählten
- §18 Bekanntmachung der Gewählten
- §19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
- §20 Stimmabgabe
- §21 Stimmauszählung
- §22 Ermittlung der Gewählten
- §23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Schriftliche Stimmabgabe
- §24 Voraussetzungen
- §25 Stimmabgabe
- §26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- §27 Voraussetzungen, Verfahren
- Vereinfachtes Wahlverfahren (§14a BetrVG): Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren
- §28 Einladung zur Wahlversammlung (1. Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands)
- §29 Wahl des Wahlvorstands
- §30 Wahlvorstand, Wählerliste
- §31 Wahlausschreiben
- §32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- §33 Wahlvorschläge
- §34 Wahlverfahren (2. Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats)
- §35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren
- §36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten
- §37 Wahlverfahren
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- §38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- §39 Durchführung der Wahl
- §40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- §41 Berechnung der Fristen
- §42 Bereich der Seeschifffahrt
- §43 Inkrafttreten
Seiten in der Kategorie „Vorschriften der Wahlordnung“
Folgende 37 Seiten sind in dieser Kategorie, von 37 insgesamt.
§
- §1 WO Wahlvorstand
- §2 WO Wählerliste
- §3 WO Wahlausschreiben
- §4 WO Einspruch gegen die Wählerliste
- §5 WO Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- §6 WO Vorschlagslisten
- §7 WO Prüfung der Vorschlagslisten
- §8 WO Ungültige Vorschlagslisten
- §9 WO Nachfrist für Vorschlagslisten
- §10 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- §11 WO Stimmabgabe
- §12 WO Wahlvorgang
- §13 WO Öffentliche Stimmauszählung
- §14 WO Verfahren bei der Stimmauszählung
- §15 WO Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- §16 WO Wahlniederschrift
- §17 WO Benachrichtigung der Gewählten
- §18 WO Bekanntmachung der Gewählten
- §19 WO Aufbewahrung der Wahlakten
- §20 WO Stimmabgabe
- §21 WO Stimmauszählung
- §22 WO Ermittlung der Gewählten
- §23 WO Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- §24 WO Voraussetzungen (schriftliche Stimmabgabe)
- §25 WO Stimmabgabe (schriftliche Stimmabgabe)
- §26 WO Verfahren bei der Stimmabgabe (schriftliche Stimmabgabe)
- §27 WO Voraussetzungen, Verfahren (Wahlvorschläge der Gewerkschaft)
- §28 WO Einladung zur Wahlversammlung
- §29 WO Wahl des Wahlvorstands
- §31 WO Wahlausschreiben
- §32 WO Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- §33 WO Wahlvorschläge
- §34 WO Wahlverfahren
- §35 WO Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- §36 WO Wahlvorstand, Wahlverfahren
- §37 WO Wahlverfahren